Ansuchen dürfen landwirtschaftliche Einzelbetriebe, Gesellschaften, Genossenschaften und agroindustrielle Betriebe. Achtung: Nicht berechtigt sind jene mit einem Vorjahresumsatz unter 7.000 Euro. Der Beitrag beträgt 80% auf die zulässigen Kosten und wird innerhalb von 90 Tagen ab Einreichen der vollständigen Dokumentation nach Bauende ausbezahlt.
Die Ansuchen werden direkt bei der nationalen Behörde GSE eingereicht. Hauptbestandteil des Ansuchens ist der technische Bericht von einem befähigten Techniker. Die Ansuchen können vom 12. September 12.00 Uhr bis 12. Oktober 12.00 Uhr eingereicht werden. Die Förderungen werden bis zur Erschöpfung der Geldmittel gewährt, also wird die zeitliche Reihenfolge entscheidend sein!
Die Größe der Anlage muss auf den eigenen Stromverbrauch ausgelegt werden, um den Beitrag geltend machen zu dürfen. Die Photovoltaikanlage kann zwischen 6 und 1.000 kWp an installierter Leistung sein. Der eigene Stromverbrauch wird auf Basis der historischen Werte ermittelt. Es kann auch der Verbrauch thermischer Energie mit einberechnet werden.
Die Photovoltaikanlage darf ausschließlich auf den Dächern der landwirtschaftlichen Betrieben installiert werden, typischerweise auf den Stadldächern oder auf den Dächern der Ferienwohnungen bei Urlaub auf dem Bauernhof.
Die maximal zulässigen Kosten für die Photovoltaikanlage betragen 1.500 Euro pro kWp. Die Anlage kann auch um einen Batteriespeicher erweitert werden, die maximal zulässigen Kosten für ein Speichersystem betragen 1.000 Euro pro kWh. Außerdem können auch bis zu 30.000 Euro für elektrische Ladestationen und bis zu 700 Euro pro kWp für weitere Verbesserungen der Energieeffizienz (u.a. Entfernung und Entsorgung von Asbest, Wärmedämmung oder Belüftungssysteme) geltend gemacht werden.
Ja. Unsere Photovoltaikanlage können bereits bei der Installation einen Batteriespeicher vorsehen oder in einem zweiten Moment mit einem Batteriespeicher erweitetert werden. Auch für die Kosten vom Batteriespeicher können bei dem Förderansuchen geltend gemacht werden.
Ja. Wir starten mit einem unverbindlichen Erstgespräch, um gemeinsam mit dem Kunden die geeignete Anlagengröße definiert. Anschließend wird das Angebot für die Realisierung der Photovotaikanlage und Durchführung aller notwendigen Ansuchen erstellt und entsprechend realisiert.
Nein. Es ist keine Voraussetzung Limeon Kunde zu sein, wir empfehlen dies allerdings. Dadurch haben wir genauer Verbrauchsdaten und können die Inbetriebnahme über den zuständigen Netzbetreiber beeinflussen. Es gibt aber keine derartige Voraussetzugn oder Bindung, unsere Kunden können den Stromanbieter jederzeit frei wählen und gegebenfalls auch jederzeit wechseln.
Ja. Der produzierte Strom kann direkt verbraucht werden und bildet deine erste Einnahmensquelle durch die Photovotlaikanlage: Ersparnis in der Stromrechnung. Der überschüssige Strom wird ins öffentliche Stormnetz eingepeist. Hast du zu wenig produzierten Storm, so beziehst du den von dir benötigten vom öffentlich Stromnetz. Selbstverständlich bekommst du davon nichts mit, das passiert alles automatisch.
Ja. Der überschüssige Storm wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist und zu den Stormpreisen welche sich an der Stromhandelsbörse ergeben vergütet. Das ist deine zweite Einnahmensquelle durch die Photovoltaikanlage: der Stromverkauf.
Ja. Unsere Photovoltaikanlage können bereits bei der Installation einen Batteriespeicher vorsehen oder in einem zweiten Moment mit einem Batteriespeicher erweitetert werden. Ein Batteriespeicher erhöht deine Unabhängigkeit, ist aber auch mit entsprechenden Kosten verbunden.
Ja. Das Erstgespräch machen wir bei uns im Büro oder direkt bei dir vor Ort nach Terminvereinbarung unter 0472 596 318 oder info@limeon-energy.it, es ist kostenlos und völlig unverbindlich.
Bei der Analyse wird dein Stromverbrauch analysiert und entsprechend die geeignete Größe der Photvoltaikanlage berechnet. Anschließend wird die zu erwartenden Stromproduktion standortspezifisch auf Basis von den historischen Wetterdaten simuliert. Außerdem beinhaltet die Analyse auch eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, es werden also die Amortisationsdauer, zu erwartenden Kosten, zu erwartende Einnahmen und die jährliche Rendite berechnet.
Nein. Die für die Analyse entstandenen Kosten werden aber unseren Kunden wieder gutgeschrieben, sofern Limeon mit der Realisierung der Photovoltaikanlage beauftragt wird. Die Höhe der Kosten ist dabei von der Komplexität der Analyse abhängig, du kannst jederzeit gerne ein unverbindliches Angebot bei uns anfragen.
Ja. Normalerweise wird in einem ersten Schritt die wirtschaftliche Analyse durchgeführt und gemeinsam mit dem Kunden die geeignete Anlagengröße definiert. Anschließend wird das Angebot für die Realisierung der Photovotaikanlage erstellt und gegebenenfalls entsprechend realisiert.
Nein. Wir können dir dafür gerne ein Angebot machen, selbstverständlich kannst du dich aber auch für einen anderen Stromanbieter entscheiden.