ZUSAMMENFASSENDE STROMRECHNUNG-Wirtschaftliche Bedingungen der Stromlieferung

Voltura

Die Voltura ist der Wechsel des Vertragsinhabers bei einer aktiven Lieferung, ohne Unterbrechung des Dienstes. Sie unterscheidet sich von der Aktivierung (italienisch «Subentro»; abgemeldete Anlage) und von der Erstaktivierung (neuer Anschluss).

Wozu sie dient
Den Inhaber einer bereits aktiven Lieferung zu wechseln, ohne den Strom abzustellen.
Fristen
Höchstens 5 Werktage ab Antrag, davon 3 für die Annahme durch den Verkäufer (ARERA-Beschluss 135/2021/R/eel).
Kosten
Das feste Verkaufsentgelt bleibt bei 23 Euro plus MwSt., von ARERA festgelegt und jährlich angepasst. Seit 1. Januar 2024 verlangt der Netzbetreiber für Voltura oder Aktivierung kein Entgelt mehr (ARERA-Beschluss 616/2023/R/EEL).
Voltura oder Aktivierung, was passt?
Die Wahl hängt vom Zustand des Entnahmepunkts ab. Liefert der Zähler noch Strom, reicht eine Voltura, höchstens 5 Werktage; ist er abgeschaltet, braucht es eine Aktivierung, die bis zu 7 dauert, weil der Netzbetreiber den Punkt physisch reaktivieren muss. Die Kosten bleiben identisch: dasselbe feste Verkaufsentgelt von 23 Euro plus MwSt., kein Entgelt des Netzbetreibers in beiden Fällen.
Wann sie kostenlos ist
Voltura im Todesfall zugunsten des Ehepartners oder eines im selben Haushalt lebenden Verwandten.
Unterlagen
POD-Code, Personendaten und Steuernummer des neuen Inhabers, Ausweisdokument, Rechtstitel, der die Voltura begründet.
Nicht zu verwechseln mit
Der Aktivierung (italienisch «Subentro»; abgemeldete Anlage, der Zähler muss reaktiviert werden) und der Erstaktivierung (neuer Anschluss).

Offizielle ARERA-Definition

Die Voltura ist das Verfahren, mit dem ein aktiver Liefervertrag auf einen neuen Inhaber übertragen wird, während der Entnahmepunkt aktiv bleibt. Die Lieferung wird nicht unterbrochen: der bisherige Inhaber schließt seine Vertragsposition, der neue eröffnet seine, auf demselben POD. Üblicherweise verlangte Unterlagen: POD-Code, Personendaten des neuen Inhabers (Steuernummer, Ausweisdokument), gegebenenfalls eine Selbstablesung des Zählers, Nachweis des Rechtstitels für die Voltura (Kaufvertrag, Mietvertrag, Sterbeurkunde, Trennungsurkunde). Die Fristen legt der ARERA-Beschluss 135/2021/R/eel fest: der Verkäufer hat 3 Werktage Zeit, die Annahme mitzuteilen, und spätestens 5 Werktage nach dem Antrag des Endkunden ist die Voltura abgeschlossen. Das feste Verkaufsentgelt legt ARERA fest und passt es jährlich an: 23 Euro plus MwSt. Seit 1. Januar 2024 verlangt der Netzbetreiber für Voltura oder Aktivierung kein Entgelt mehr (Delibera ARERA 616/2023/R/EEL). Bei einer Voltura im Todesfall zugunsten des Ehepartners oder eines im selben Haushalt lebenden Verwandten fallen zudem keine Verwaltungsgebühren an.

ARERA

Was bedeutet das in der Praxis?

Die Voltura brauchst du, wenn die Anlage existiert und aktiv ist, aber der Inhaber wechselt. Die klassischen Fälle: Einzug in eine Mietwohnung, Erbschaft, Trennung, Überschreibung zwischen Ehepartnern, Übergabe eines Geschäftsbetriebs. Halte sie von der Aktivierung (italienisch «Subentro») und von der Erstaktivierung auseinander - wobei du zwischen Voltura und Aktivierung nicht wählst, sondern der Zustand des Entnahmepunkts entscheidet. Die Aktivierung greift, wenn die Anlage abgemeldet war: der Netzbetreiber muss den Zähler physisch reaktivieren, bis zu 7 Werktage gegenüber den 5 der Voltura, auch wenn die Kosten seit 2024 in beiden Fällen identisch sind. Die Erstaktivierung (neuer Anschluss) ist noch einmal etwas anderes: am Punkt gibt es noch gar keinen Zähler, der Netzbetreiber muss ihn installieren, und die Fristen liegen indikativ bei 45-90 Werktagen. Im SII (Sistema Informatico Integrato) läuft die Voltura über die VT-Flüsse, die Acquirente Unico in den technischen Spezifikationen zum Beschluss 135/2021/R/eel beschreibt. VT1 ist der Antrag auf Vertragsaktivierung, den der eintretende Verkäufer ans SII schickt. VT3 ist die Meldung, mit der das SII die Aktivierung dem Utente di Dispacciamento und dem Verkäufer anzeigt. VT4 meldet den austretenden Beteiligten die Auflösung des bisherigen Vertrags. Für dich zählen drei Fälle: die ordentliche Voltura, die Voltura im Todesfall und die Voltura mit gleichzeitigem Switching, also Inhaber- und Anbieterwechsel in einem Zug. Die Voltura mortis causa dauert genauso lange wie die ordentliche Voltura, verlangt aber weniger Unterlagen: die Sterbeurkunde des bisherigen Inhabers und die Selbsterklärung des nachrückenden Erben. Für einen Adressenwechsel, etwa beim Umzug, macht man dagegen keine Voltura: da wird der alte POD abgemeldet und auf dem neuen POD eine Erstaktivierung oder eine Aktivierung (Subentro) gestartet.