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ZUSAMMENFASSENDE STROMRECHNUNG-Wirtschaftliche Bedingungen der Stromlieferung

Voltura

Die Voltura ist der Wechsel des Vertragsinhabers bei einer aktiven Lieferung, ohne Unterbrechung des Dienstes. Sie unterscheidet sich vom Subentro (abgemeldete Anlage) und von der Erstaktivierung (neuer Anschluss).

Offizielle ARERA-Definition

Die Voltura ist das Verfahren, mit dem ein aktiver Liefervertrag auf einen neuen Inhaber übertragen wird, während der Entnahmepunkt aktiv bleibt. Die Lieferung wird nicht unterbrochen: der bisherige Inhaber schließt seine Vertragsposition, der neue eröffnet seine, auf demselben POD. Üblicherweise verlangte Unterlagen: POD-Code, Personendaten des neuen Inhabers (Steuernummer, Ausweisdokument), gegebenenfalls eine Selbstablesung des Zählers, Nachweis des Rechtstitels für die Voltura (Kaufvertrag, Mietvertrag, Sterbeurkunde, Trennungsurkunde). Die Standardzeiten für eine ordentliche Voltura liegen bei etwa 4-7 Werktagen ab Eingang des Antrags. Die Kosten für den regulierten Teil legt ARERA fest (Entgelte DR-Distributore und CPR); dazu kann ein Verwaltungsanteil aufseiten des Verkäufers kommen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die Voltura brauchst du, wenn die Anlage existiert und aktiv ist, aber der Inhaber wechselt. Die klassischen Fälle: Einzug in eine Mietwohnung, Erbschaft, Trennung, Überschreibung zwischen Ehepartnern, Übergabe eines Geschäftsbetriebs. Halte sie vom Subentro und von der Erstaktivierung auseinander. Subentro heißt: die Anlage war abgemeldet und der Zähler geschlossen, es braucht eine neue physische Aktivierung, mit anderen Kosten und Fristen. Erstaktivierung, also ein neuer Anschluss, heißt: am Punkt gibt es noch gar keinen Zähler, der Netzbetreiber muss ihn installieren, und das dauert länger, ab 30 Tagen aufwärts. Im SII (Sistema Informatico Integrato) folgt die Voltura den technischen Spezifikationen VT1 bis VT4, die ARERA definiert. VT1 ist die ordentliche Voltura, VT2 die Voltura im Todesfall (mortis causa), VT3 die Voltura mit gleichzeitigem Switching, also Anbieterwechsel und Inhaberwechsel in einem Zug, VT4 deckt weitere außerordentliche Fälle ab. Die Voltura mortis causa geht schneller und braucht weniger Unterlagen: die Sterbeurkunde des bisherigen Inhabers und die Selbsterklärung des nachrückenden Erben. Für einen Adressenwechsel, etwa beim Umzug, macht man dagegen keine Voltura: da wird der alte POD abgemeldet und auf dem neuen POD eine Aktivierung oder ein Subentro gestartet.