ZUSAMMENFASSENDE STROMRECHNUNG-Technische Bedingungen der Stromlieferung
Haushalt ansässig/nicht ansässig
Die Haushaltslieferung mit oder ohne meldebehördlichen Wohnsitz an der Lieferadresse wirkt sich auf einige Tarifkomponenten der Rechnung aus.
Offizielle ARERA-Definition
Hierbei handelt es sich um einen Vertrag für einen «Haushaltskunden», der auf einen Kunden verweist, der Strom für folgende Zwecke nutzt: i. für seine Wohnung, unabhängig davon ob es sein Wohnsitz ist oder nicht, sowie die damit verbundenen Anwendungen; ii. für Räumlichkeiten, die der Wohnung angefügt oder damit verbunden sind und als Büros, Labors, Sprechstunden, Keller oder Garagen oder zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden; iii. für private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Bezüglich des oben unter Punkt ii. genannten Falles erfolgt die Einstufung als Haushaltskunde, vorausgesetzt, dass der Strom mit einem einzigen Anschlusspunkt für die Wohnung und die angebauten Räumlichkeiten genutzt wird (ein einziger POD und ein einziger Zähler) und die verfügbare Leistung 15 kW nicht überschreitet. Die weitere Unterscheidung zwischen Ansässigen und Nicht-Ansässigen, die anhand des gemeldeten Wohnsitzes des Vertragsnehmers vorgenommen wird, ist für die Anwendung einiger Gebühren und Beträge der Rechnung relevant (insbesondere für einen geringen Teil der Beträge für den Rohstoff Energie, für den Teil der Spesen für Transport und Zählerverwaltung, für die Systemlasten und für die Steuern).
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Unterscheidung zwischen ansässigem und nicht ansässigem Haushalt wirkt sich auf die Tarife der Systemlasten in der Rechnung aus. Ansässig ist, wer den meldebehördlichen Wohnsitz an der Lieferadresse hat, also in seiner Hauptwohnung wohnt.
Ansässige zahlen niedrigere Tarife bei den regulierten Komponenten - Netz und Systemlasten - weil der Gesetzgeber die Hauptwohnung als grundlegendes Gut behandelt. Für Nicht-Ansässige kosten dieselben Positionen mehr.
Der häufigste Fehler ist, den Vertrag nach einem Wohnsitzwechsel nicht zu aktualisieren. Wenn du den Wohnsitz verlegst und eine Wohnung verlässt, die als "ansässig" geführt war, gehört dieser Vertrag auf "nicht ansässig" umgestellt. Es gilt auch umgekehrt: In eine ehemalige Zweitwohnung ziehen und den Wechsel melden kann die Rechnung konkret senken.
Prüfe in deiner Rechnung den Punkt "Verwendungsart". Wenn er nicht zur realen Situation passt, kontaktiere den Anbieter: bei Limeon reicht der Zugang zum Kundenportal. Die richtige Einstufung ist nicht nur Sparpotenzial - sie ist auch vertragliche Korrektheit.