ZUSAMMENFASSENDE STROMRECHNUNG-Wirtschaftliche Bedingungen der Stromlieferung

Aktivierung

Die Aktivierung (italienisch «Subentro») ist der Antrag, eine Lieferung an einem abgemeldeten Entnahmepunkt zu reaktivieren, mit gleichzeitigem Wechsel des Inhabers. Sie unterscheidet sich von der Voltura (aktiver POD) und von der Erstaktivierung (neuer Anschluss).

Wozu sie dient
Eine Lieferung an einem abgemeldeten Entnahmepunkt zu reaktivieren und sie auf den neuen Kunden anzumelden.
Wie man sie erkennt
Versuch, ein Licht einzuschalten: Kommt kein Strom, ist der POD abgemeldet, und es braucht eine Aktivierung, keine Voltura.
Fristen
Bis zu 7 Werktage ab Antrag: 2 für den Verkäufer, der die Pratika an den Netzbetreiber weiterleitet, bis zu 5 für die technische Reaktivierung des Punkts (ARERA-Beschluss 617/2023/R/eel, TIQCDE, Höchstfrist für die Aktivierung der Lieferung).
Kosten
Festes Verkaufsentgelt von 23 Euro plus MwSt., identisch zur Voltura. Der Netzbetreiber verlangt seit 1. Januar 2024 kein Entgelt mehr (ARERA-Beschluss 616/2023/R/EEL).
Voltura oder Aktivierung, was passt?
Keine freie Wahl: Es hängt vom Zustand des POD ab. Liefert der Zähler noch Strom, reicht eine Voltura, höchstens 5 Werktage; ist er abgeschaltet, braucht es die Aktivierung, mit 2 Werktagen mehr für die physische Reaktivierung. Die Kosten sind in beiden Fällen identisch.
Unterlagen
POD-Code, Personendaten und Steuernummer des neuen Inhabers, Ausweisdokument, gegebenenfalls eine Selbstablesung, falls der Zähler nicht 2G ist.
Nicht zu verwechseln mit
Der Voltura (POD bereits aktiv, keine physische Reaktivierung nötig) und der Erstaktivierung (neuer Anschluss, der POD existiert noch nicht).

Offizielle ARERA-Definition

Die Aktivierung, italienisch «Subentro», ist das Verfahren, mit dem die Wiederinbetriebnahme einer Lieferung an einem bestehenden, aber abgemeldeten Entnahmepunkt beantragt wird: der Zähler steht noch an seinem Platz, liefert aber keinen Strom, weil der vorherige Inhaber den Vertrag beendet hat. Die offizielle Definition im TIQCDE (ARERA-Beschluss 617/2023/R/eel, Anlage B) beschreibt sie als „den Antrag auf Aktivierung eines abgeschalteten Entnahmepunkts, mit gleichzeitiger Änderung ausschließlich der Identifikationsdaten”. Die Fristen teilen sich in zwei Abschnitte. Der Verkäufer hat 2 Werktage, um den Antrag an den lokalen Netzbetreiber weiterzuleiten; der Netzbetreiber hat bis zu 5 Werktage für die technische Reaktivierung, die vom TIQCDE festgelegte Höchstfrist für die Aktivierung der Lieferung. Insgesamt schließt die Aktivierung innerhalb von höchstens 7 Werktagen ab Antrag des Endkunden ab. Überschreitet der Netzbetreiber die Frist aus einem ihm zurechenbaren Grund, steht dem Kunden die automatische Entschädigung zu. Bei den Kosten liegt das feste Verkaufsentgelt bei 23 Euro plus MwSt., von ARERA festgelegt und jährlich angepasst: derselbe Betrag wie bei der Voltura. Seit 1. Januar 2024 verlangt der Netzbetreiber für Volturen, Aktivierungen oder Anbieterwechsel kein Entgelt mehr (ARERA-Beschluss 616/2023/R/EEL, Titel IX, Artikel 28-29).

ARERA

Was bedeutet das in der Praxis?

Der schnellste Weg, um zu erkennen, ob du eine Aktivierung (Subentro) oder eine Voltura brauchst, ist ein Blick auf den Zähler. Geht ein Licht an, kommt Strom an: der POD ist aktiv, und es reicht eine Voltura, also der reine Inhaberwechsel. Ist der Zähler abgeschaltet, wurde die vorherige Lieferung beendet, und es braucht eine Aktivierung mit physischer Reaktivierung durch den Netzbetreiber. Die häufigsten Fälle: eine Mietwohnung, die monatelang leer stand, der Kauf einer schon lange leerstehenden Immobilie, oder eine Erbschaft, bei der der Zähler schon vor der Übergabe abgemeldet war. Verglichen mit der Voltura braucht die Aktivierung zwei Werktage mehr: der Netzbetreiber muss physisch am Entnahmepunkt eingreifen, nicht nur Stammdaten aktualisieren. Eine Feinheit, die oft erst mitten in der Pratika auffällt: Hattest du früher eine wegen Zahlungsverzugs gesperrte Lieferung - auch an einem anderen, auf dich lautenden POD - und ist sie noch nicht beglichen, kann der Netzbetreiber das melden und die Aktivierung von der Zahlung des offenen Betrags abhängig machen (TIMOE, ARERA-Beschluss 258/2015/R/com, Artikel 9bis). Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst oder eine lange leerstehende Wohnung kaufst, lohnt sich ein Blick auf den Zählerstatus. Verwechsle diese Aktivierung nicht mit der Erstaktivierung: die betrifft einen Entnahmepunkt, der noch gar nicht existiert, also einen neuen Netzanschluss, mit deutlich längeren Fristen von indikativ 45-90 Werktagen, weil der Netzbetreiber die physische Anlage erst bauen muss, statt sie nur zu reaktivieren.